Eingeschränkte Mobilität
Alle nützlichen Informationen für Personen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität
HILFESTELLUNG FÜR PERSONEN MIT BEHINDERUNGEN UND FÜR PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
Die EU-Verordnung Nr. 1177/2010 bestimmt die Rechte von Personen mit Behinderungen oder von Personen mit eingeschränkter Mobilität (PMR), um unter den gleichen Bedingungen wie alle anderen Fahrgäste befördert zu werden.
Wenn das Ticket online gekauft wird, muss die PMR beim Ausfüllen der PASSAGIERLISTE das Feld "Hilfe wird benötigt" markieren.
Wird das Ticket über das Call-Center oder ein Reisebüro gekauft, muss der Unterstützungsbedarf direkt dem Mitarbeiter oder dem Reisebüro mitgeteilt werden.
Weitere Informationen hinsichtlich zu beachtender Prozeduren finden Sie in den den folgenden Links: